Offizielle Formulare und EDV-Programme des ZDRK:
08.07.2010
Gültigkeit ausschließlich bei Verwendung der Originale
Doch kaum zu glauben, aber wahr: Formulare wie Zuchtmeldungen, Rassebescheinigungen, Abstammungsnachweise und auch Bewertungsurkunden werden immer häufiger in Fotokopie und/oder ohne die offizielle ZDRK-Wortbildmarke in Umlauf gebracht bzw. verwendet.
Teilweise werden auch die anerkannten EDV-Programme „unter der Hand“ einfach innerhalb der Vereine oder Verbände weitergegeben, oder es werden Programme eingesetzt, deren Vordrucke und Formulare keine ZDRK-Wortbildmarke tragen.
Rechtliche Bestimmungen
Der Standard 2004 besagt unter der Rubrik „Zusammenfassende Anmerkungen – Bewertungsurkunde“, dass bei allen vom ZDRK und dessen Unterorganisationen veranstalteten Kaninchen- und Erzeugnisschauen sowie Tischbewertungen nur die von der Organisation herausgegebenen Drucksachen (Bewertungsurkunden, Bewertungslisten usw.) gültig sind, die mit dem patentamtlich geschützten ZDRK-Warenzeichen (ZDRK-Wortbildmarke bzw. -Logo) versehen sind. Andere Bewertungsurkunden, auch Fotokopien usw., sind nicht zulässig und dürfen vom Preisrichter nicht verwendet werden.
Auch in den gültigen „Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen für die Durchführung von Kaninchen- und Erzeugnis-Ausstellungen“ des ZDRK (AAB, Stand Oktober 2004) werden an den entsprechenden Stellen bindende Vorgaben zur Verwendung von Originalformularen des ZDRK gemacht. So im § 15 AAB (Zuchtnachweis), wo es um den Verkauf von Tieren bei Ausstellungen geht. Danach hat der Käufer eines Tieres in jedem Falle einen Anspruch darauf, vom Verkäufer einen Zuchtnachweis, z. B. in Form eines Abstammungsnachweises, auf einem amtlichen Formular des ZDRK zu verlangen.
Im § 21 AAB (Bewertung, Preisrichterverpflichtung) heißt es im letzten Absatz: „Auf allen Ausstellungen dürfen nur die vom ZDRK herausgegebenen gültigen Formulare und Bewertungsunterlagen Verwendung finden. Die Formulare sind notariell geschützt und tragen das Zeichen des ZDRK. Andere Formulare, insbesondere Fotokopien, sind vom Preisrichter abzulehnen. Zuwiderhandlungen sind dem jeweiligen Landesverband umgehend zu melden.“
Auf den Formularen ist auch jeweils „Eigentum des ZDRK e. V. – Nachdruck verboten“ aufgedruckt. Dazu eine Anmerkung: Bei den vorstehend aufgezeigten Passagen der AAB und des Standards wurde die Bezeichnung „ZDK“ jeweils durch „ZDRK“ ersetzt, weil diese Bestimmungen aus dem Jahr 2004 stammen und zwischenzeitlich eine Umbenennung der Dachorganisation in „ZDRK“ erfolgte. Die hier gemachten Aussagen gelten analog auch für die älteren Vordrucke.
Besondere Hinweise
Züchter dürfen Einzelzuchtbücher, Rassebescheinigungen, Abstammungsnachweise und Zuchtmeldungen ausschließlich im Original (mit der ZDRK-Wortbildmarke versehen) verwenden und nur die entsprechenden Formulare bzw. Vordrucke an den Vereinszuchtbuchführer weitergeben. Die Vereinszuchtbuchführer sollten folglich darauf achten, dass nur die jeweiligen Originale verwendet werden und müssen gegebenenfalls Kopien und/oder Formulare und Vordrucke ohne diese ZDRK-Wortbildmarke ablehnen!
Ausstellungsleitungen dürfen nur die originalen ZDRK-Bewertungsurkunden und Bewertungslisten bei den Schauen verwenden bzw. den Preisrichtern zur Verfügung stellen. Preisrichter wiederum dürfen ihre Bewertungsergebnisse ausschließlich auf diesen Bewertungsurkunden niederschreiben. Andere Bewertungsurkunden sind vom Preisrichter abzulehnen!
EDV-Programme sind für eine bestimmte Person und/oder Verein bzw. Verband lizenziert und dürfen auch nur von dieser Person bzw. von diesem Verein bzw. Verband verwendet und nicht an andere Personen, Vereine oder Verbände weitergegeben werden! Zum Teil wird hier auch bereits Vorsorge getroffen und z.B. zukünftig auf die Zuchtmeldung der Hinweis „Nicht gültig für die Meldung an den Zuchtbuchführer für das Vereinszuchtbuch!“ aufgedruckt.
ZDRK-Präsidium, Standard-Fachkommission und Deutscher Preisrichter-Verband bitten um Beachtung dieser Maßgaben.
Wolfgang Elias,
Referent für Öffentlichkeitsarbeit im ZDRK


