ZDRK verabschiedet novellierte Haltungsrichtlinie für die Rassekaninchenzucht
Auf der ZDRK-Frühjahrstagung im März 2026 wurde die überarbeitete „Richtlinie für die Haltung und Zucht von Rassekaninchen im ZDRK“ vom erweiterten ZDRK-Präsidium bereits grundlegend auf den Weg gebracht. In intensiven Gesprächen mit dem Landwirtschaftsministerium eines relevanten Bundeslandes, das beabsichtigt, die ZDRK-Richtlinie den Veterinärämtern als Leitlinie für die Beurteilung von Rassekaninchenhaltungen an die Hand zu geben, ergaben sich weitere Änderungen. Kurz vor der ZDRK-Bundestagung in Bayreuth konnten die Beratungen im ZDRK-Tierschutzbeirat abgeschlossen und die novellierte Haltungsrichtlinie durch das erweiterte Präsidium in einem Umlaufbeschluss verabschiedet werden.
Die bisherige Richtlinie stammte aus dem Jahr 2013 und hat sich in den vergangenen Jahren als wichtiger Orientierungsrahmen für die organisierte Rassekaninchenzucht bewährt. Nach mehr als einem Jahrzehnt war es jedoch an der Zeit, die Inhalte zu überprüfen, aktuelle Erkenntnisse zu berücksichtigen und die Richtlinie an die heutigen Anforderungen anzupassen.
Warum eine Überarbeitung notwendig war
Als der ZDRK im Jahr 2013 seine erste Haltungsrichtlinie verabschiedete, stand vor allem die Frage im Vordergrund, wie die Besonderheiten der Rassekaninchenzucht gegenüber der damals neu diskutierten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dargestellt werden können. Für Rassekaninchen existieren bis heute keine eigenen gesetzlichen Haltungsanforderungen. Deshalb diente die Richtlinie von Beginn an als Selbstverpflichtung der organisierten Züchterschaft und als Orientierungshilfe für Behörden.
Sie greift wesentliche Elemente der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) auf, welche für erwerbsmäßige Zuchtbetriebe gilt. Sie bringt zudem die Erfahrung aus über 100 Jahren organisierter Zucht ein und erweitert die Betrachtungsweise weg vom kommerziellen Mastkaninchen hin zur Vielfalt der unterschiedlichen Kaninchenrassen, die es im Gewichtsrahmen von 1,0 bis 11,5 kg gibt.
In den vergangenen Jahren haben sich jedoch die gesellschaftlichen Erwartungen an die Tierhaltung weiterentwickelt. Gleichzeitig wurden Erfahrungen aus der praktischen Zucht, Rückmeldungen von Veterinärbehörden sowie Diskussionen innerhalb des Verbandes ausgewertet. Ziel war es deshalb, die bestehende Richtlinie behutsam weiterzuentwickeln, ohne die Besonderheiten der Rassekaninchenzucht aus den Augen zu verlieren.
Bewährtes bleibt erhalten
Die Grundstruktur der Richtlinie wurde bewusst beibehalten. Nach wie vor orientiert sich der ZDRK am § 2 des Tierschutzgesetzes und an den Empfehlungen des TVT-Merkblattes 78 „Kaninchenhaltung herkömmlich, intensiv“ in seiner letztmalig veröffentlichten Version aus dem Jahr 2016. Die Richtlinie dient weiterhin als Selbstverpflichtung der organisierten Rassekaninchenzucht und als Instrument der Eigenkontrolle.
Auch die Grundsätze einer tiergerechten Haltung, einer verantwortungsvollen Zucht und einer kontinuierlichen Eigenkontrolle bleiben unverändert bestehen. Die neue Fassung versteht sich ausdrücklich als Fortentwicklung der bewährten Richtlinie von 2013 und nicht als grundlegender Richtungswechsel.
Mehr Klarheit für Züchter und Behörden
Ein wesentliches Ziel der Überarbeitung war die Schaffung größerer Rechtssicherheit für die organisierte Rassekaninchenzucht.
Die bisherige Richtlinie stellte einen wichtigen Orientierungsrahmen dar, wurde in der Praxis jedoch teilweise als zu allgemein und in einzelnen Punkten als nicht ausreichend konkret angesehen. In der Folge orientierten sich Veterinärbehörden bei der Bewertung von Rassekaninchenhaltungen häufig an anderen fachlichen Grundlagen. Dadurch konnten regionale Unterschiede bei der Bewertung einzelner Haltungsformen entstehen.
Die bisherige Richtlinie wurde von vielen Veterinärbehörden als hilfreiche Orientierung herangezogen. Gleichzeitig erfolgte die fachliche Bewertung von Rassekaninchenhaltungen häufig unter Rückgriff auf die TierSchNutztV, das TVT-Merkblatt 78 oder gar das TVT-Merkblatt 157 für private Heimtierhaltungen, da einzelne Vorgaben unserer bisherigen Richtlinie nicht ausreichend konkret formuliert waren. Die Novellierung verfolgt daher ausdrücklich das Ziel, die Anforderungen an die Haltung von Rassekaninchen klarer zu beschreiben und dadurch sowohl den zuständigen Behörden als auch den Züchterinnen und Züchtern mehr Verlässlichkeit bei der Bewertung und Umsetzung zu geben.
Bei der Überarbeitung wurde deshalb bewusst darauf geachtet, bestehende Vorgaben zu präzisieren und dort, wo es fachlich sinnvoll war, stärker an bestehenden gesetzlichen Mindeststandards anzuknüpfen. Ziel war es nicht, zusätzliche Anforderungen zu schaffen, sondern die Besonderheiten der organisierten Rassekaninchenzucht so konkret zu beschreiben, dass sowohl Züchter als auch Behörden über eine nachvollziehbare und belastbare Grundlage verfügen.
Die neue Richtlinie soll dazu beitragen, Interpretationsspielräume stärker zu kanalisieren und eine möglichst einheitliche Beurteilungspraxis zu fördern. Für unsere Züchterinnen und Züchter bedeutet dies eine bessere Orientierung bei geeigneten Stallanlagen, Transportbehältnissen und Haltungsformen. Gleichzeitig erhalten die Veterinärbehörden eine fachlich fundierte Grundlage, die speziell auf die Bedingungen der organisierten Rassekaninchenzucht und die Rassekaninchen zugeschnitten ist.
Stärkere Berücksichtigung des Sozialverhaltens
Ein Schwerpunkt der Überarbeitung lag im Kapitel „Verhalten“. Während die Richtlinie von 2013 vor allem die Notwendigkeit der Einzelhaltung im Zuchtbetrieb betonte, wird heute stärker auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Rassekaninchen in den verschiedenen Lebens- und Zuchtphasen eingegangen.
Die novellierte Richtlinie stellt ausdrücklich heraus, dass Jungtiere nach dem Absetzen zunächst gemeinsam gehalten werden sollen. Eine Gruppenhaltung bis zur Geschlechtsreife ist bei Verträglichkeit der Tiere sinnvoll und kann sowohl in kleineren Gruppen als auch in größeren Haltungseinheiten erfolgen. In der praktischen Rassekaninchenzucht haben sich hierfür beispielsweise vergrößerte Buchten, Buchtenkombinationen oder Haltungseinheiten mit Durchschlupfmöglichkeiten bewährt. Voraussetzung bleiben jedoch stets die Verträglichkeit der Tiere untereinander sowie ein guter Gesundheitszustand. Treten Rangordnungskämpfe, Stress, Erkrankungen oder Verletzungen auf, ist eine Trennung der Tiere und gegebenenfalls die Einzelhaltung aus Gründen des Tierwohls vorzuziehen. Ebenso wird beschrieben, dass adulte Häsinnen außerhalb der Zuchtphase unter geeigneten Bedingungen vergesellschaftet werden können, sofern eine Verträglichkeit gegeben ist.
Gleichzeitig bleibt die Richtlinie realistisch: Die Erfahrungen vieler Generationen von Kaninchenzüchtern zeigen, dass insbesondere geschlechtsreife Rammler in aller Regel nicht dauerhaft gemeinsam gehalten werden können, ohne dass es zu Rangordnungskämpfen und Verletzungen kommt. Deshalb wird weiterhin die Einzelhaltung dominanter Zuchttiere als tierschutzgerechte und praxisgerechte Lösung beschrieben.
Neu aufgenommen wurde zudem die ausdrückliche Berücksichtigung von Sicht-, Geruchs- und Hörkontakt zu Artgenossen. Damit wird verdeutlicht, dass Sozialkontakte auch außerhalb einer direkten Gruppenhaltung eine wichtige Rolle spielen und beim Stallbau berücksichtigt werden sollten.
Weiterentwicklung der Haltungsanforderungen
Auch im Bereich der Haltung wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Die bisherigen Mindestmaße wurden nicht grundsätzlich verändert, jedoch als maßgebliche Größe das Flächenmaß angegeben. Gleichzeitig wurde die Mindesthöhe bei großen Rassen etwas angehoben.
Besonderes Augenmerk wurde auf die Gestaltung der Haltungseinheiten gelegt. Erhöhte Liegeflächen werden künftig ausdrücklich gefordert. Sie dienen nicht nur als Rückzugsort, sondern fördern auch Bewegung, Muskulatur und Skelettentwicklung. Gleichzeitig bieten sie säugenden Häsinnen die Möglichkeit, sich zeitweise den Jungtieren zu entziehen.
Darüber hinaus wurden die Anforderungen an Stallklima, Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, Lüftung und Beschäftigungsmöglichkeiten konkretisiert.
Anpassungen bei Fütterung und Betreuung
Die neue Richtlinie konkretisiert außerdem die Anforderungen an die Fütterung. Heu und frisches Wasser müssen, wie dies bei verantwortungsbewussten Zuchten schon immer der Fall war, jederzeit in ausreichender Qualität zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird auf die besondere Bedeutung einer bedarfsgerechten Fütterung in den verschiedenen Entwicklungs- und Nutzungsphasen eingegangen.
Die Bedeutung einer regelmäßigen Gesundheitskontrolle, einer guten Stallhygiene und der kontinuierlichen Schulung der Züchter wird ebenfalls hervorgehoben. Damit wird unterstrichen, dass Tierwohl nicht allein von Stallmaßen abhängt, sondern vor allem vom täglichen Management und der Verantwortung des Tierhalters.
Neue Regelungen beim Transport
Intensiv diskutiert wurde im Vorfeld auch das Kapitel „Transport“. Die bisherige Richtlinie enthielt eigene Maßvorgaben für Transportbehältnisse, die teilweise über viele Jahre unverändert bestanden hatten.
Im Zuge der Überarbeitung wurde entschieden, die Anforderungen künftig unmittelbar an den Vorgaben der jeweils geltenden Tierschutztransportverordnung auszurichten. Der ZDRK orientiert sich damit künftig unmittelbar an den gesetzlichen Mindestanforderungen und schafft eine bundesweit einheitliche und rechtssichere Grundlage für die Bewertung von Transportbehältnissen.
Diese Entscheidung wurde bewusst getroffen. Zum einen schafft sie eine höhere Rechtssicherheit für Züchter und Ausstellungsleitungen. Zum anderen werden Diskussionen über einzelne Maßangaben deutlich reduziert, da künftig auf eine bereits bestehende und allgemein anerkannte Rechtsgrundlage Bezug genommen wird. Gleichzeitig empfiehlt der ZDRK ausdrücklich, insbesondere bei großen Rassen die gesetzlichen Mindestmaße nach Möglichkeit zu überschreiten und großzügigere Transportbehältnisse zu verwenden.
Ein gemeinsames Projekt
Die Novellierung der Haltungsrichtlinie war das Ergebnis intensiver Beratungen innerhalb des Tierschutzbeirates, zahlreicher Gespräche mit Fachleuten sowie eines konstruktiven Austausches mit den Tierschutz- und Tierzuchtreferaten verschiedener Bundesländer. Ziel war es nicht, bestehende Haltungsformen grundlegend in Frage zu stellen, sondern die Richtlinie fachlich weiterzuentwickeln und auf den aktuellen Stand zu bringen.
Die neue Haltungsrichtlinie dokumentiert damit den Anspruch des ZDRK, die Rassekaninchenzucht verantwortungsvoll, transparent und im Einklang mit dem geltenden Tierschutzrecht weiterzuführen. Sie verbindet die Erfahrungen vieler Generationen von Züchtern mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und schafft damit eine belastbare Grundlage für die Zukunft der organisierten Rassekaninchenzucht.
Die organisierte Rassekaninchenzucht übernimmt damit weiterhin Verantwortung für das Wohl ihrer Tiere, für den Erhalt zahlreicher Kaninchenrassen sowie für eine transparente und nachvollziehbare Ausgestaltung der Kaninchenhaltung innerhalb des ZDRK.
Die novellierte Haltungsrichtlinie versteht sich dabei nicht als starres Regelwerk, sondern als fachlich begründeter Rahmen für eine verantwortungsvolle Rassekaninchenzucht. Sie soll dazu beitragen, Tierwohl, Rechtssicherheit und die besonderen Anforderungen der organisierten Rassekaninchenzucht dauerhaft miteinander in Einklang zu bringen.
Hier finden Sie die novellierten ZDRK-Haltungsrichtline:
Hier geht es zur Website des ZDRK: