39. Allgemeine Südhessenschau
Hiermit geben wir die Ausstellungsordnung für die 39. Allgemeine Südhessenschau am 10./11. Oktober 2026 in der Gundwiesenhalle auf der Zuchtanlage des KTZV H 230 Walldorf, Gundhof 2 a, in 64546 Mörfelden-Walldorf bekannt.
Ausrichter und Veranstalter ist der KTZV H 230 Walldorf.
Ausstellungsleiter:
Manfred Schlögel
Platanenallee 50
64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon: 06105-74450
Mobil: 0177-3716482
E-Mail: SchlogelM@aol.com
Ausstellungsberechtigt sind alle im ZDRK organisierten Züchter. Maßgebend sind die Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB) des ZDRK, soweit sie nicht durch die nachstehenden Bestimmungen ergänzt werden.
Die Ausstellungsgebühr beträgt 5 € je Tier. Für jede Sammlung werden 4 € erhoben. Hinzu kommen 2 € je Aussteller für Porto und Drucksachen.
Klassenpreise werden nicht ausgezahlt. Stattdessen wird mindestens ein Ehrenpreis je sechs ausgestellte Tiere vergeben.
Jeder Aussteller ist verpflichtet, je Tier zwei Futternäpfe mitzubringen. Während der Ausstellung werden ausschließlich Pressfutter und Wasser gereicht.
Als Sammlungen können ausgestellt werden: Zuchtgruppe 1 (Familie), Zuchtgruppe 2 (vier Tiere eines Wurfs oder zweimal zwei Tiere aus zwei verschiedenen Würfen), Zuchtgruppe 3 (vier Tiere des jüngsten Jahrgangs).
Preisverteilung
Für jede Rasse und jeden Farbenschlag wird ein Südhessenmeister vergeben, sofern 380 Punkte erreicht werden. Darüber hinaus werden Sach- und Ehrenpreise vergeben.
Mit einem Pokal werden außerdem ausgezeichnet: beste Zuchtgruppen 2 und 3, beste Familie sowie bester Rammler und beste Häsin.
Ersatztiere und Ummeldungen
Ersatztiere sind zugelassen. Für Tierummeldungen wird keine Gebühr erhoben. Werden Tiere innerhalb einer Sammlung nicht ordnungsgemäß umgemeldet, werden diese lediglich als Einzeltiere bewertet; die betreffende Sammlung scheidet aus dem Wettbewerb aus.
Tierummeldungen werden ausschließlich auf den vorgesehenen Tierummeldebögen angenommen. Innerhalb einer Zuchtgruppe können beliebig viele Tiere umgemeldet werden. Ummeldungen zwischen den Zuchtgruppen 1, 2 und 3 sind ebenfalls zulässig.
Katalog
Jeder Aussteller ist verpflichtet, einen Katalog zum Preis von 4 € abzunehmen. Stellen mehrere Mitglieder einer Familie aus, genügt die Abnahme eines Katalogs. Der Katalog ist zusammen mit der Anmeldung zu bezahlen.
Anmeldung und Ausstellungsgebühren
Anmeldeschluss ist der Samstag, 19. September 2026. Die Meldungen sind ausschließlich vereinsweise einzureichen. Hierfür ist der übersandte A-Bogen zu verwenden. Die Anmeldungen sind an den Ausstellungsleiter zu senden.
Die Ausstellungsgebühren sind beim Einsetzen der Tiere zu entrichten. Der B-Bogen wird als Computerausdruck beim Einsetzen Donnerstag, 8. Oktober 2026, ausgehändigt.
Für gemeldete, aber nicht eingelieferte Tiere ist die Meldegebühr dennoch zu entrichten.
Einsetzen und Bewertung
Das Einsetzen der Tiere erfolgt am Donnerstag, 8. Oktober 2026, 16–20 Uhr. Helfer können ihre Tiere zusätzlich am Freitag, 9. Oktober 2026, bis 7 Uhr einsetzen.
Verspätet eingelieferte Tiere haben keinen Anspruch auf Teilnahme an der Preisverteilung.
Die Bewertung beginnt am Freitag, 9. Oktober 2026, ab 8 Uhr und erfolgt fortlaufend.
Öffnungszeiten, Preise und Aussetzen
Die Ausstellung ist für Besucher zu folgenden Zeiten geöffnet: Samstag, 10. Oktober 2026, 11–18 Uhr, und Sonntag, 11. Oktober 2026, 10–16 Uhr.
Die Preisverteilung findet am Sonntag, 11. Oktober 2026, ab 14 Uhr statt und erfolgt ausschließlich vereinsweise.
Das Aussetzen der Tiere erfolgt am Sonntag, 11. Oktober 2026, ab 16 Uhr.
Für vermittelte Tiere wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 10 Prozent des Verkaufspreises erhoben, die vom Erwerber zu tragen ist.
Allgemeine Bestimmungen
Kranke Tiere, vor allem Tiere mit Schnupferscheinungen, werden nicht angenommen. Sollten durch ein Verschulden des Veranstalters Tierverluste entstehen, wird je Tier eine Vergütung entsprechend den Bestimmungen der AAB des ZDRK gewährt. Für Transportschäden sowie Schäden an Transportkisten übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Bei allen Streitfällen gelten die AAB des ZDRK, denen sich Aussteller und Veranstalter unterwerfen. Mit der Einsendung des rechtsgültig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogens erkennt jeder Aussteller diese Bestimmungen an. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können, werden die durch die Vorbereitung entstandenen Unkosten anteilig vom Gesamtbetrag einbehalten.
Veröffentlichung von Daten
Mit der Abgabe des Meldebogens erklärt sich der Aussteller ausdrücklich mit der Veröffentlichung und Weitergabe seiner Daten einverstanden. Dies betrifft insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer sowie im Zusammenhang mit der Ausstellung entstandene Bilder.
Mit der Einsendung des Meldebogens werden sämtliche Bestimmungen dieser Ausstellungsordnung anerkannt.
Meldebögen
Die Meldebögen können auch über die Homepage des KTZV H 230 Walldorf unter
kleintierzuchtverein-walldorf.de heruntergeladen werden.
Helfer gesucht
Für die Ausstellung werden außerdem noch Zuträger gesucht. Als Dankeschön erhalten die Helfer Frühstück, Mittagessen sowie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 €. Interessierte melden sich bitte beim Ausstellungsleiter.
Manfred Schlögel, Ausstellungsleiter