Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

Redakteur Michael Krause
Redakteur Michael F. Krause

bis Ende Februar 2024 hatte der ZDRK Gelegenheit, zum geplanten Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes – nachzulesen unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html – Stellung zu nehmen. Diese Möglichkeit nahm der Dachverband selbstverständlich wahr. So begrüße der ZDRK die im Referentenentwurf angedachte Stärkung des Tierwohls sehr, sehe jedoch Präzisierungsbedarf im Gesetzestext. Ein Kernpunkt ist dabei die Einstufung von Qualzuchten und der Umgang mit diesen. Weiterhin stellt der Verband klar, dass unsere Schauen und Tischbewertungen keine Tierbörsen sind. Vielmehr seien diese dringend erforderlich, um den Austausch genetischer Ressourcen zwischen den Zuchtbeständen und damit eine genetische Variabilität innerhalb der Rassen zu gewährleisten.

Auf den Seiten 10 ff. dieser Ausgabe Ihrer KaninchenZeitung lesen Sie die Stellungnahme von ZDRK-Präsident Bernd Graf an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat 321 – Tierschutz, in Bonn.



Michael F. Krause, Redaktion Kaninchenzeitung


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